Klasse B (PKW)
nach Oben
Voraussetzung
Begleitetes Fahren mit 17: Anmeldung schon mit 16,5 Jahren
Was kostet mich die Führerscheinausbildung ?
| Grundbetrag (Büroaufwand und theoretischer Unterricht): | |
| Ersterwerb | 47 € |
| Erweiterung: | 22 € |
| Fahrstunde [40 min]: | 25 € |
| Fahrstunde [45 min]: | 28,12 € |
| Fahrstunde [45 min] (Überland, Autobahn, Nachtfahrt): | 31 € |
| Vorstellung zur Prüfung: | 89 € |
| Lehrmaterial: | 28€ |
| Nebenkosten: (Passfoto, Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Anmeldegebühr bei der Polizei, Prüfungsgebühr bei TÜV oder DEKRA) | ca. 170 € |
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten lassen sich nicht genau vorhersagen. Die Anzahl der [40 min] Fahrstunden hängt ab von den Vorkenntnissen und
Fertigkeiten, dem Interesse, der Aufnahme- und Umsetzungsfähigkeit.
Bei guter Begabung werden es um 1000-1300.- EUR sein.
Hilfe zur Finanzierung findet sich hier!
nach Oben
Wie viel Theoriethemen muss ich hören ?
Bei Ersterwerb sind gesetzlich vorgeschrieben
12 x 90 Min. Grundwissen und 2 x 90 Min. Zusatzwissen.
Bei Erweiterung sind gesetzlich vorgeschrieben
6 x 90 Min. Grundwissen und 2 x 90 Min. Zusatzwissen.
nach Oben
Theoretische Prüfung
Ersterwerb
30 Fragen, 20 Grundwissen und 10 Zusatzwissen am PC.
Bestanden mit max. 10 Fehlerpunkten, außer bei 2 x 5 Fehlerpunkten.
Erweiterung
20 Fragen, 10 Grundwissen und 10 Zusatzwissen am PC.
Bestanden mit max. 6 Fehlerpunkten.
nach Oben
Umfang der praktischen Ausbildung
- Bedienung und Beherrschung des Fahrzeugs im ruhigen Verkehrsraum
- Fahren lernen im normalen Verkehrsraum
- Sonderfahrten
5 x 45 Min. Überland
4 x 45 Min. Autobahn
3 x 45 Min. Nachtfahrt - Prüfungsvorbereitung
- Prüfung, Dauer ca.45 Min.
Wie bilden wir aus ?
nach ObenWas darf ich mit Klasse B fahren ?
- Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3500 kg
- und einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von höchstens 750 kg
oder einen Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn seine zul. Gesamtmasse höchstens gleich der Leermasse des Kraft- wagens ist und die zul. Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug höchtens gleich 3500 kg ist. - Kleinkrafträder der Kl. M, d.h. Roller bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Zugmaschinen der Kl.L,d.h. Traktoren bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Quads und dreirädrige KFZ
nach Oben